Logo

1 rue du Fg Saint-Honoré
F – 75008 PARIS
Tél. : +(33) 1 55 35 37 13
Fax : +(33) 1 55 35 37 18

Römerstraße 4 / EG
D – 80801 MÜNCHEN
Tel.: +(49)(89) 388 595 60
Fax: +(49)(89) 388 595 62

avocats@b-legal.eu

Palais Paris W02

Portrait Philippe C. BastianSie möchten eine Gesellschaft in Frankreich gründen? Sie wollen die Struktur Ihrer Niederlassung in Frankreich ändern? Sie sind Anteilseigner oder Geschäftsführer einer französischen Gesellschaft und möchten bei Konflikten mit Geschäftspartnern eine außergerichtliche Einigung finden? Dann sind Sie hier genau richtig! Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht Frankreich berate ich Sie gerne und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht!

Ihre Vorteile:

  • Zentrale Lage in München am Stachus
  • Fließend Deutsch und Französisch
  • Vertretung vor Ämtern und Gerichten
  • Jahrzehntelange Erfahrung
  • Kostentransparenz
  • Top Bewertungen

Die Globalisierung und das Internet machen das Wirtschaftsleben zu einer internationalen Angelegenheit. Daher haben immer mehr Sachverhalte Bezug zum Ausland und dem ausländischen Recht – in unserem Fall das Gesellschaftsrecht Frankreich.

Das Gesellschaftsrecht Frankreich kann in vielen verschiedenen Formen von Bedeutung sein:

  • Gründung eines Tochterunternehmens in Frankreich
  • Gründung einer Zweigniederlassung in Frankreich
  • Beteiligung an einer französischen Gesellschaft
  • Ausschluss eines Gesellschafters
  • Klagen, Anfechtungen oder Wettbewerbsverbot

In unternehmerisch schwierigen Zeiten können Sie sich auf mich als Anwalt für Gesellschaftsrecht Frankreich verlassen.

Gesellschaftsrecht Frankreich – Leistungen

  • Beratung zur passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen
  • Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften in Frankreich
  • Entwurf und Verhandlung von Gesellschaftsverträgen
  • Rechtliche Beratung bei Beteiligungskäufen
  • Umstrukturierung von Gesellschaften
  • Unternehmensnachfolgeregelungen
  • Gestaltung von Managementverträgen und Arbeitsverträgen
  • Beratung zur Haftung
  • Geschäftsführerberatung
  • Beratung im Insolvenzrecht
  • Vertretung vor Behörden und vor Gericht

Bei mir als Anwalt Frankreich können Sie auf den vollsten Leistungsumfang das Gesellschaftsrecht Frankreich betreffend rechnen. Mein Ziel ist es, durch präventive Gestaltungsmöglichkeiten einen Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden. Sollte das nicht möglich sein, werde ich Sie selbstverständlich auf beste Weise vor Gericht vertreten. Je nach Fallkonstellation kann ich Sie als Rechtsanwalt Frankreich vor deutschen und französischen Gerichten vertreten. Partner-Anwälte kann ich ebenfalls zu Rate ziehen und Ihnen so eine umfangreiche, genaue und beste Bearbeitung Ihres Falls gewährleisten.

Gesellschaftsrecht Frankreich – Sprachbarrieren überwinden

Frankreich und Deutschland sind einander wichtige Handelspartner. Doch oft führen die sprachlichen und kulturellen Differenzen zu Missverständnissen oder Auseinandersetzungen, die einer klaren Vermittlung bedürfen.

Ich bin zweisprachig mit Französisch und Deutsch aufgewachsen und beherrsche beide Sprachen gleichermaßen. Daher kann ich Ihre Anliegen entsprechend vermitteln sowie Ihnen die Anliegen Ihres Gegners klar machen. Sie müssen keinen separaten Übersetzer bzw. Dolmetscher beauftragen.

Kanzlei in Deutschland und Frankreich

Trotz moderner Kommunikationsmittel ist es manchmal wichtig und notwendig vor Ort aktiv zu werden. Das ermögliche ich Ihnen mit den Standorten meiner Kanzlei in München und Paris.

Bei uns erhalten Sie grenzüberschreitende Vertretung im Gesellschaftsrecht Frankreich, auch aufgrund unserer zahlreichen Kontakte zu französischen Kanzleien und Rechtsanwälten.

Informationen zum Gesellschaftsrecht in Frankreich

Das französische Gesellschaftsrecht ähnelt grundsätzlich dem deutschen Gesellschaftsrecht. Jedoch gibt es im Französischen andere Rechtsformen, die nur schwer eine deutsche Entsprechung finden. Die Gesellschaften haben verschiedene Bezeichnungen und eine andere Mindestkapitalsumme sowie Mindestanzahl von Kommandisten als Voraussetzung. Außerdem wird im Gesellschaftsrecht Frankreich deutlich zwischen zwei Arten von Gesellschafterversammlungen unterschieden, während es in Deutschland nur eine Gesellschafterversammlung gibt, in der alle möglichen Belange geklärt werden. Bestimmte Gesetzeslagen im Gesellschaftsrecht Frankreich unterscheiden sich ebenfalls.

Beauftragen Sie mich

Reaktions- und Durchsetzungsvermögen, zielorientiertes fristgerechtes Handeln sowie Vertrauen gegenüber unseren Mandanten werden bei uns großgeschrieben. Mit diesen Eigenschaften ist es mir möglich, Ihre Anliegen zuverlässig und überzeugend durchzusetzen.

Zögern Sie nicht und holen Sie sich sofortige rechtliche Hilfe. Zudem stehe ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Erbrecht Frankreich, Arbeitsrecht Frankreich oder Urheberrecht Frankreich zur Verfügung, denn auch diese gehören zu meinen Spezialgebieten.

Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei in München direkt am Stachus begrüßen zu dürfen.

Wir setzen Cookies auf dieser Website ein, um Zugriffe darauf zu analysieren und Ihre Nutzererfahrung zu optimieren. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.