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Arbeitsrecht Frankreich
Es besteht rechtlicher Klärungsbedarf mit Ihrem französischen Arbeitgeber/Arbeitnehmer bezüglich Abmahnung, Kündigung, Lohn und dergleichen? Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick mitbringt? Ich, Maitre Bastian, Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankreich, verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht. Vertrauen Sie auf meine kompetente Rechtsberatung und meine durchsetzungsfähige Verteidigung vor Gericht.
Als Anwalt Frankreich berate ich Sie in allen Belangen von der Erstellung des Arbeitsvertrages, über die Ausübung Ihrer Tätigkeit bis hin zur Zeugniserteilung.
Ich arbeite für:
- deutsche Firmen, die Arbeitnehmer in Frankreich beschäftigen.
- deutsche Arbeitnehmer, die für ihr deutsches Unternehmen in Frankreich tätig sind oder dort bei französischen Firmen angestellt sind.
Auch in komplizierten Lagen entwickle ich für Sie vorteilhafte Rechtsstrategien.
Sie finden meine rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht Frankreich durch folgende Leistungen:
- Rechtsberatung bei Fragen zum Arbeitsrecht Frankreich bezüglich Arbeitszeiten, Teilzeit, Urlaub, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und mehr
- Prüfung Ihres Falles anhand Fakten und Unterlagen, Beratung zum Vorgehen und den realistischen Erfolgsaussichten
- Rechtsvertretung bei Gerichtsverhandlungen
- Schriftliche Korrespondenz mit der gegnerischen Partei (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) zur Lösungsfindung
- Rechtliche Vorbereitung der Anstellung, wie dem Prüfen von Arbeitsverträgen nach französischem Arbeitsrecht
- Prüfung oder Vorbereitung von Kündigungen
Arbeitsrecht Frankreich – Ich setze mich für Ihr Recht ein
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankreich spreche ich fließend Deutsch und Französisch, da ich meine Kindheit in Deutschland und meine Jugend in Frankreich verbrachte.
Um Ihnen die beste Beratung zu ermöglichen, stehe ich in Kooperation mit verschiedenen Fachanwälten, deren Meinung und Fachwissen zum Arbeitsrecht Frankreich ich auf Ihren Wunsch hin gerne hinzuziehen kann.
Arbeitsrecht Frankreich – Bereiche:
- Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag
- Vertragliche Inhalte
- Die Déclaration préalable à l´embauche
- Die Probezeit
- Abmahnungen
- Kündigungen
- Arbeitszeugnis
- Arbeitsunfähigkeit
- Mutterschutz und Elternzeit
Das französische Arbeitsrecht
Das französische Arbeitsrecht betrifft alle unselbstständigen Arbeitnehmer, die in Frankreich Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Das Arbeitsrecht Frankreich basiert auf dem ,,Code du Travail’’ (Das französische Arbeitsgesetzbuch) sowie auf Verordnungen, Rechtsprechungen und Tarifverträgen.
Code Du Travail:
Das gesamte geltende Arbeitsrecht Frankreich wird im Gesetzbuch Code du Travail zusammengefasst. Es behandelt sämtliche Bereiche wie den Arbeitsvertrag, die Probezeit, den Lohn und ähnliche Aspekte, die das Arbeitsrecht betreffen.
Wichtige Grundlagen im Französischen Arbeitsrecht
- 11,52 Euro Mindestlohn
- 35 Stunden-Arbeitswoche
- 30 Tage Jahresurlaub
- Verpflichtende Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
- Verpflichtendes Anmeldeverfahren für dauerhaft Beschäftigte
Die Probezeit in Frankreich beträgt 2 bis 4 Monate und kann auf 4 bis 8 Monate verlängert werden. In Deutschland gilt eine Regelung von 6 Monaten (außer es ist im Tarifvertrag anders geregelt), welche nicht verlängert werden darf.
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FAQs zum Arbeitsrecht in Frankreich