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Portrait Philippe C. BastianEs besteht rechtlicher Klärungsbedarf mit Ihrem französischen Arbeitgeber/Arbeitnehmer bezüglich Abmahnung, Kündigung, Lohn und dergleichen? Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick mitbringt? Ich, Maitre Bastian, Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankreich, verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht. Vertrauen Sie auf meine kompetente Rechtsberatung und meine durchsetzungsfähige Verteidigung vor Gericht.

Als Anwalt Frankreich berate ich Sie in allen Belangen von der Erstellung des Arbeitsvertrages, über die Ausübung Ihrer Tätigkeit bis hin zur Zeugniserteilung.

Ich arbeite für:

  • deutsche Firmen, die Arbeitnehmer in Frankreich beschäftigen.
  • deutsche Arbeitnehmer, die für ihr deutsches Unternehmen in Frankreich tätig sind oder dort bei französischen Firmen angestellt sind.

Auch in komplizierten Lagen entwickle ich für Sie vorteilhafte Rechtsstrategien.

Sie finden meine rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht Frankreich durch folgende Leistungen:

  • Rechtsberatung bei Fragen zum Arbeitsrecht Frankreich bezüglich Arbeitszeiten, Teilzeit, Urlaub, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und mehr
  • Prüfung Ihres Falles anhand Fakten und Unterlagen, Beratung zum Vorgehen und den realistischen Erfolgsaussichten
  • Rechtsvertretung bei Gerichtsverhandlungen
  • Schriftliche Korrespondenz mit der gegnerischen Partei (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) zur Lösungsfindung
  • Rechtliche Vorbereitung der Anstellung, wie dem Prüfen von Arbeitsverträgen nach französischem Arbeitsrecht
  • Prüfung oder Vorbereitung von Kündigungen

Arbeitsrecht Frankreich – Ich setze mich für Ihr Recht ein

Gerade bei sprachlichen Barrieren ist es wichtig, einen Übersetzer zu haben, der sich in die Mentalitäten beider Kulturen und Sprachen hineinversetzen kann und so Aussagen und deren Intention korrekt wiedergibt.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankreich spreche ich fließend Deutsch und Französisch, da ich meine Kindheit in Deutschland und meine Jugend in Frankreich verbrachte.

So konnte ich auch die Mentalitäten beider Länder kennenlernen. Deshalb bin ich in der Lage, Ihre Anliegen in Bezug zum Arbeitsrecht Frankreich bestens zu vermitteln und Ihr Recht durchzusetzen.

Um Ihnen die beste Beratung zu ermöglichen, stehe ich in Kooperation mit verschiedenen Fachanwälten, deren Meinung und Fachwissen zum Arbeitsrecht Frankreich ich auf Ihren Wunsch hin gerne hinzuziehen kann.

Arbeitsrecht Frankreich – Bereiche:

  • Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Vertragliche Inhalte
  • Die Déclaration préalable à l´embauche
  • Die Probezeit
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Mutterschutz und Elternzeit

Das französische Arbeitsrecht

Das französische Arbeitsrecht betrifft alle unselbstständigen Arbeitnehmer, die in Frankreich Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Das Arbeitsrecht Frankreich basiert auf dem ,,Code du Travail’’ (Das französische Arbeitsgesetzbuch) sowie auf Verordnungen, Rechtsprechungen und Tarifverträgen.

Code Du Travail:
Das gesamte geltende Arbeitsrecht Frankreich wird im Gesetzbuch Code du Travail zusammengefasst. Es behandelt sämtliche Bereiche wie den Arbeitsvertrag, die Probezeit, den Lohn und ähnliche Aspekte, die das Arbeitsrecht betreffen.

Wichtige Grundlagen im Französischen Arbeitsrecht

  • 11,52 Euro Mindestlohn
  • 35 Stunden-Arbeitswoche
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • Verpflichtende Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
  • Verpflichtendes Anmeldeverfahren für dauerhaft Beschäftigte
Das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses ist in Frankreich obligatorisch und unterliegt einigen Regeln. Für eine Dauerbeschäftigung darf kein befristeter Vertrag ausgestellt werden. Solche gelten nur für Aushilfskräfte oder Vertretungen für bspw. die Elternzeit. In Frankreich werden die Tarifverträge gleichwertig neben dem Gesetz angewendet. In Deutschland greift man nur unter bestimmten Umständen auf einen Tarifvertrag zurück, z.B. wenn der Arbeitgeber Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist.

Die Probezeit in Frankreich beträgt 2 bis 4 Monate und kann auf 4 bis 8 Monate verlängert werden. In Deutschland gilt eine Regelung von 6 Monaten (außer es ist im Tarifvertrag anders geregelt), welche nicht verlängert werden darf.

Arbeitsrecht Frankreich – Jetzt kontaktieren

Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin zur Erstberatung in Sachen Arbeitsrecht Frankreich. Dabei schildern Sie mir Ihre Situation und ich bespreche mit Ihnen Ihre Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und Ihre Chancen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sie finden meine Kanzleien sowohl in Paris als auch in München. An beiden Standorten können Sie mich mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichen. Ich freue mich auf Ihre Anfrage und darauf, Ihnen in Sachen Arbeitsrecht Frankreich helfen zu können.

FAQs zum Arbeitsrecht in Frankreich

 

Wen betrifft das französische Arbeitsrecht?

In Frankreich unterliegen alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, die ihrer beruflichen Tätigkeit in dem Land nachgehen, dem französischen Arbeitsrecht. Dieses Rechtssystem stützt sich hauptsächlich auf den „Code du Travail“ sowie auf Verordnungen, Gerichtsurteile und Tarifverträge.

Was ist der Code Du Travail?

Der „Code du Travail“ ist das französische Arbeitsgesetzbuch. Es handelt sich dabei um eine umfassende Sammlung von Gesetzen und Vorschriften, die die Arbeitsbeziehungen in Frankreich regeln. 

Wie hoch ist der Mindestlohn in Frankreich?

Der Mindestlohn in Frankreich wird im Code du Travail festgelegt und beträgt seit dem 1. Mai 2023 11,52 € brutto pro Stunde. 

Wie lang ist die Probezeit in Frankreich?

In Frankreich erstreckt sich die Probezeit üblicherweise über einen Zeitraum von 2 bis 4 Monaten und kann im Bedarfsfall auf 4 bis 8 Monate ausgedehnt werden. 
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