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Palais Paris W02

Portrait Philippe C. BastianSie haben Probleme mit dem französischen Erbrecht? Der Erblasser war Franzose, lebte in Frankreich oder die Nachlassgegenstände wie Banknoten oder Immobilien befinden sich dort? Dann benötigen Sie einen Fachanwalt für Erbrecht Frankreich. Ich, Maitre Bastian, setze mich gerne für Sie ein!

Französisches Erbrecht für Deutsche auf den Punkt bringen: Ich vertrete bundesweit Deutsche Bürger, die Schwierigkeiten mit dem Erbrecht Frankreich haben und eine umfangreiche Rechtsberatung suchen.

Vertrauen Sie auf höchste juristische und wirtschaftlich-steuerliche Fachkompetenz sowie jahrzehntelange Erfahrung im Erbrecht Frankreich:

  • Testamentsgestaltung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Nachlassverwaltung

Auch in komplizierten Lagen entwickle ich für Sie vorteilhafte Rechtsstrategien.

Beauftragen Sie mich als Ihr Anwalt Frankreich:

  • Zentrale Lage in München am Stachus
  • Fließend Deutsch und Französisch
  • Individuelle Rechtsberatung
  • Vertretung vor Ämtern und Gerichten
  • Mehrere Jahrzehnte Erfahrung
  • Top Bewertungen

Erbrecht Frankreich – Fachkompetenz und Fingerspitzengefühl

Als Fachanwalt für Erbrecht Frankreich weiß ich, dass Ihr Anliegen sehr persönlich ist und emotional belastend sein kann. Mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl nehme ich mir ausreichend Zeit, Sie zu Ihrem Anliegen zu beraten und Sie über das Erbrecht Frankreich aufzuklären.

Im Bereich des Erbrechts treten häufig innerfamiliäre Probleme und Konflikte auf. Als Anwalt für Erbrecht Frankreich achte bei meiner Beratungstätigkeit darauf, möglichst einvernehmliche und außergerichtliche Lösungswege zu finden.

Sie erhalten eine zuverlässige und schnelle Betreuung. Sorgen und Fragen werden schnell geklärt und Fristen auf jeden Fall eingehalten.

Da ich fließend Deutsch und Französisch spreche, kann ich mich unmissverständlich ausdrücken und Sie wortgenau vertreten. Ihre Anliegen und Aussagen werden sinngemäß und ohne sprachliche Barrieren vermittelt.  

Um Ihren Fall erfolgreich zu bearbeiten, ziehe ich, wenn nötig und von Ihnen gewünscht, gerne meine langjährigen Korrespondenzanwälte für Erbrecht Frankreich hinzu.

Erbrecht Frankreich – Unterstützung nach dem Trauerfall

In einem Trauerfall ist die Erblage zu Beginn zweitrangig. Vielmehr sind andere Dinge umgehend zu erledigen, bei denen ich unterstützend mitwirken kann. Dazu gehören:

  • Informieren von Vermieter, Banken, Standesamt…
  • Ausstellen von Totenschein und Sterbeurkunde
  • Kündigen von Verträgen
  • Versicherungsfragen klären
  • Bestattungsinstitut kontaktieren

Wichtige Informationen zum Erbrecht in Frankreich

Im Erbrecht Frankreich gliedert sich das Nachlassverfahren in vier Phasen:1. Feststellung der Erbrechte und Vorbereitung der

  1. Vermögenstransferierung
  2. Klärung der Optionen der Erben
  3. Vorbereitung der Auseinandersetzung
  4. Die Auseinandersetzung

Gerne bin ich bei all diesen Schritten Ihr Partner und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

Zulässige Testamentformen

Das notarielle Testament:
Es wird entweder von zwei Notaren oder einem Notar und zwei Zeugen aufgenommen.

Das eigenhändige Testament:
Der Erblasser verfasst es handschriftlich. Selbstverständlich wird das Datum aufgeführt und unterschrieben. Es ist auch ohne notarielle Beurkundung rechtlich gültig.

Das geheime Testament:
Das geheime Testament wird dem Notar in Anwesenheit zweier Zeugen in einem verschlossenen Umschlag übergeben.

Das internationale Testament:
Dieses wird vom Notar und zwei Zeugen unterzeichne

Erbfolge ohne vorhandenes Testament

Nicht jeder will oder kann zu Lebzeiten ein Testament erstellen. Als Fachanwalt für Erbrecht Frankreich kläre ich Sie darüber auf, wie die Erfolge in diesem Fall laut dem französischen Gesetz aussieht.

Unverheiratet und kinderlos
War der Erblasser unverheiratet und kinderlos, so erhalten seine Eltern und Geschwister die Erbschaft zu jeweils gleichen Teilen.

Hatte der Erblasser keine Geschwister, bekommen beide Elternteile je die Hälfte des Nachlasses.

Sind die Eltern des Erblassers vorverstorben, erhalten laut Erbrecht Frankreich seine Geschwister oder deren Abkömmlinge den Nachlass zu jeweils gleichen Teilen.

Ledig mit Kindern
Ist der Erblasser ledig, hat aber Kinder, so erben nur diese zu gleichen Teilen.

Verheiratet
War der Erblasser verheiratet, erben der überlebende Ehegatte und die Eltern des Erblassers jeweils die Hälfte des Nachlasses.

Ist ein Elternteil oder sind beide verstorben, erbt der Ehegatte laut Erbrecht Frankreich jeweils deren Anteile der Erbschaft.  

Verheiratet mit Kindern
Hinterlässt der Erblasser den Ehegatten mit gemeinsamen Kindern, so kann der überlebende Ehegatte laut Erbrecht Frankreich zwischen dem Nießbrauch des gesamten Nachlasses oder dem Eigentum an einem Viertel des Nachlasses wählen.

Gibt es Kinder, die nicht aus der Ehe mit dem überlebenden Ehegatten stammen, so erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlassvermögens.

Kein Erbscheinsverfahren im Erbrecht Frankreich

Im Erbrecht Frankreich existiert kein Erbscheinsverfahren – im Gegensatz zum deutschen Erbrecht. Der französische Notar hat die Aufgabe die Erbeneigenschaft festzustellen. Ihm sind folgende Urkunden vorzulegen:

  • Sterbeurkunde
  • Familienbuch des Erblassers
  • Heiratsurkunde und Ehevertrag
  • Personenstandsurkunden der Erben
  • Eheverträge der Erben
  • Verfügungen von Todes wegen
  • Vermögensaufzeichnung (Aktiva und Passiva)
Jetzt Kontakt aufnehmen

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich in Sachen Erbrecht Frankreich für eine ausführliche Rechtsberatung anhand Ihrer persönlichen Situation. Gemeinsam werden wir eine für Sie vorteilhafte Lösung finden. Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei in München begrüßen und Ihnen weiterhelfen zu können.

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