Die ordentliche Gerichtsbarkeit unterteilt sich in Frankreich in zwei Gerichtszweige: Neben der Strafgerichtsbarkeit existiert die Zivilgerichtsbarkeit. Die Zuständigkeit der einzelnen Gerichte wird anhand des zu behandelnden Rechtstreites sowie des Streitwertes definiert. Als Rechtsanwalt Frankreich wollen wir Ihnen die französische Zivilgerichtsbarkeit kurz und kompakt erklären:

Aus der Französischen Revolution gingen zwei Gerichtszweige hervor, die bis heute bestehen. So unterscheidet man in Frankreich grundsätzlich zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Während sich die Verwaltungsgerichte mit Streitigkeiten zwischen Bürgern und staatlichen Stellen befassen, werden von den Zivil- und Strafgerichten der Justizgerichtbarkeit (ordentliche Gerichtsbarkeit) Streitigkeiten zwischen Personen behandelt und über strafbare Handlungen gegen Personen, Güter und die Gesellschaft gerichtet. Als Ihr Rechtsanwalt Frankreich wollen wir Ihnen in diesem Artikel die Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit näher erklären.

Rechtsanwalt Frankreich: Erstinstanzliche Zivilgerichte

Die französischen Zivilgerichte haben die Aufgabe, über Streitigkeiten zwischen Privatpersonen zu entscheiden. Zu diesen gehören nicht nur die natürlichen, sondern auch die juristischen Personen. Die Zivilgerichte unterteilen sich wiederum in ordentliche Zivilgerichte und Sondergerichte. Sollte der Bürger mit der Gerichtsentscheidung unzufrieden sein, hat er das Recht die nächsthöhere Instanz aufzusuchen. Die erstinstanzlichen Zivilgerichte können unterschieden werden in:

Tribunal d’instance

Am Tribunal d’instance urteilt für gewöhnlich ein Einzelrichter über die Rechtslage. Den Parteien vor Gericht steht es offen, zur Rechtsvertretung einen Rechtsanwalt Frankreich zu konsultieren oder sich selbst zu vertreten. Grundsätzlich ist das Gericht in etwa mit dem deutschen Amtsgericht zu vergleichen. Behandelt werden hier Rechtssachen, die keinem Spezialgericht unterliegen und einen Streitwert über 4.000 Euro, aber unter 10.000 Euro aufweisen.

Tribunal de grande instance

Das Tribunal de grande instance ist mit dem deutschen Landgericht vergleichbar. Wie das Tribunal d’instance trifft es Entscheidungen in Zivilsachen, jedoch übersteigt hier der Streitwert die 10.000 Euro und die Parteien sind dazu verpflichtet, sich von einem Rechtsanwalt Frankreich vertreten zu lassen. Die Gerichtsurteile können mit Zustimmung der Streitparteien durch einen Einzelrichter getroffen werden. Sollte das Einverständnis nicht erteilt werden, fällt eine Kammer bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Richtern als Beisitzer die Entscheidung. Unabhängig von der Höhe des Streitwertes ist das Tribunal de grande instance auf erster Instanz unter anderem für folgende Streitsachen in den Bereichen Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Patent- und Markenrecht zuständig:

  • Personenstand (Ehe, Abstammung, Adoption, Verschollenheitserklärung)
  • Berichtigung von Personenstandsurkunden
  • Erb- und Nachlasssachen
  • zivilrechtliche Bußgelder gegen Standesbeamte
  • Immobilienklagen
  • Auflösung von Vereinen
  • Eintragungssteuern, Katastersteuern, Stempelgebühren, indirekte Beiträge und diesen gleichgestellte Gebühren, Steuern oder Beiträge
  • gewerbliche Vermietungen, gewerbliche Pachtverträge und widerrufliche Wohnraumnutzungsvereinbarungen im Handel
  • Urkundenfälschung
  • Zivilklagen wegen öffentlicher oder nicht-öffentlicher Verleumdung bzw. Beleidigung

Spezialgerichte

Neben diesen erstinstanzlichen Zivilgerichten existieren Spezialgerichte, deren Zuständigkeit vom Streitwert beziehungsweise vom Streitfall abhängig ist.

  • Gericht für Bagatellsachen (juridiction de proximité)
  • Handelsgericht (Tribunal de commerce)
  • Schiedsgericht für arbeitsrechtliche Streitfälle (Conseil des Prud‘hommes)
  • Sozialgericht (Tribunal des affaires de la sécurité sociale)
  • Gericht für Erwerbsunfähigkeitsverfahren (Tribunal du contentieux de l’incapacité)
  • Paritätisches Landpachtgericht (Tribunal paritaire des baux ruraux)

Welches Gericht auf den einzelnen Fall zutrifft, muss anhand verschiedener Kriterien entschieden werden. Ein Rechtsanwalt Frankreich kann Ihnen im Einzelfall die entsprechenden Auskünfte geben. Zudem können wir Sie darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Rechtssache vor dem Cour d’appel (Berufungsgericht) oder Cour de cassation (Kassationsgerichtshof) neu verhandeln lassen können.

Rechtsanwalt Frankreich – Ihre Rechtsvertretung vor dem französischen Gericht

Sollten Sie einen Rechtbeistand vor einem französischen Gericht benötigen oder einen Sachverständigen für französisches Recht konsultieren wollen, können wir Ihnen weiterhelfen. Als Rechtanwalt Frankreich sind wir mit der Rechtslage vertraut und können Ihre Interessen kompetent vertreten.

Wir bieten Ihnen außerdem: Gesellschaftsrecht Frankreich, Urheberrecht Frankreich und Arbeitsrecht Frankreich.

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