Sterbehilfe ja oder nein? – Jein! Das französische Parlament hat ein neues Gesetz verabschiedet, welches die aktive Sterbehilfe zwar weiterhin verbietet, jedoch erlaubt, todkranke Patienten bis zu ihrem Ableben in den Tiefschlaf zu versetzen. Als Rechtsanwalt Frankreich erkennt man in der Lösung einen Kompromiss mit Schwächen:

In Frankreich dürfen todkranke Menschen betäubt werden, bis sie sterben. Diese Regelung geht aus einem Gesetz hervor, welches im Januar 2016 nach einer jahrelangen Debatte von der Nationalversammlung und vom Senat in Paris gebilligt wurde. Auf diesen Gesetzesentwurf konnten sich sowohl Gegner als auch die Befürworter der Sterbehilfe einigen, sodass man die Formulierung wohl als klassischen Kompromisstext bezeichnen kann. Dementsprechend versucht der französische Gesetzgeber mit diesem Entwurf todkranke Patienten von ihrem Leiden zu befreien, ohne die aktive Sterbehilfe zu legalisieren. Dass diese Lösung auch negative Folgen haben könnte, registrieren sowohl Mediziner, ein Rechtsanwalt Frankreich als auch weitere Experten, die die teils hitzige Debatte verfolgt haben.

Rechtsanwalt Frankreich: „Sterbehilfe bleibt ein heikles Thema“

Eine mögliche Problematik wird ersichtlich, wenn der Gesetzestext näher untersucht wird. So ist es nun erlaubt, Menschen Schmerz- und Betäubungsmittel zu verabreichen, um sie in den Tiefschlaf zu versetzen. Dies ist selbst dann gestattet, wenn die Maßnahme das Leben des Patienten verkürzen könnte. Zudem dürfen Ärzte laut des verabschiedeten Gesetzes in solchen Fällen künftig auch lebenserhaltene Maßnahmen einstellen, sodass das Leiden nicht länger durch die künstliche Zufuhr von Flüssigkeiten oder Ernährung verlängert wird. Dies ist allerdings nur unter der Prämisse legal, dass mit einem raschen Tod des Patienten zu rechnen ist. Die Zustimmung zur Betäubung kann vom Betroffenen oder von Familienangehörigen erteilt werden, falls der Patient diesen Wunsch nicht mehr selbst kundtun kann. Die Betäubung kann sowohl zu Hause als auch in einer Klinik erfolgen. Ärzte, ein Rechtsanwalt Frankreich und andere Befähigte erkennen bei dem Entschluss allerdings eine Schwäche: So ist die Passage, die die Voraussetzung für eine Betäubung beinhaltet doch eher vage.

Aktive Sterbehilfe humaner?

Daher befürchten Mediziner, dass es zu Situationen kommen kann, in welchen die Betäubung eingeleitet wird und der Patient folglich über mehrere Wochen oder sogar Monate sediert werden muss, bis er stirbt. So äußern sich vermehrt Ärzte, die eine aktive Sterbehilfe für humaner halten als die nun legalen Maßnahmen. Folglich wird dieses Thema auch mit dem neuen Gesetz weiterhin sehr kontrovers betrachtet werden, da es hier wohl keine echte richtige Lösung gibt, die alle Seiten zufriedenstellt. Demnach muss man wohl festhalten, dass weder Mediziner noch die Politik und auch kein Rechtsanwalt Frankreich ein Patentrezept für diese sehr heikle Problematik vorlegen kann.

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