Wie in Deutschland gibt es auch in Frankreich ein Handelsregister. Als Anwalt Frankreich möchte ich Sie im folgenden Beitrag genauer über das französische Handelsregister, dessen Entstehung, Bestandteile und Aufgaben informieren.
Französisches Handelsregister: Definition
Ein Handelsregister ist ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Gewerbe, deren Inhaber und weitere Informationen dazu eingetragen werden.
In Frankreich ist es Pflicht sich als natürliche und juristische Personen, die ein Gewerbe betreiben, im Französischen Handelsregister (Registre du Commerce et des Sociétés – kurz RCS) eintragen zu lassen (Artikel L123-1 ff. und R123-31 ff. Code de commerce).
Alle Eintragungen werden in der französischen Sprache vorgenommen und sind im Internet öffentlich zugänglich. Ausnahmen gibt es nicht.
Bestandteile des Handelsregisters
Das Französische Handelsregister besteht aus vier Abteilungen, in denen jeweils unterschiedliche Gewerbe und Personen eingetragen werden:
- R.C.S. A: Natürliche Personen, soweit diese Kaufleute sind und ein Handelsgewerbe betreiben;
- R.C.S. B: Handelsgesellschaften
- R.C.S. C: Groupements d‘Intérêt Economique (GIE)
- R.C.S. D: Bürgerliche Gesellschaften
Entstehung
Das Französische Handelsregister existiert bereits seit 1909. Seit dem Jahr 2003 untersteht es dem französischen Justizminister und wird von der wirtschaftlichen Interessengemeinschaft GIE RCSL geführt.
Das Französische Handelsregister ist mittlerweile vollständig auf EDV umgestellt. Frühere Papierdokumente wurden nach und nach digitalisiert.
Einzutragende Rechtsformen
In Frankreich existieren folgende Rechtsformen, von denen einige jeweils mit einer deutschen Rechtsform vergleichbar sind:
- Société à responsabilité limitée (SARL), entspricht einer GmbH
- Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (EURL), entspricht Einpersonen-GmbH
- Société par actions simplifiée (SAS), entspricht einer einfachen Aktiengesellschaft
- Société Anonyme (SA), entspricht einer Aktiengesellschaft mit Aufsichtsrat
- Société en nom collectif (SNC), entspricht der deutschen Offenen Handelsgesellschaft
- Société en commandite (SCS), entspricht der Kommanditgesellschaft
Weitere besondere Gesellschaftsformen sind:
- SCI (Société civile immobilière)
- Société Civile de Moyens
- Société Civile Professionnelle
Zu diesen gibt es kein deutsches Pendant.
Der französische Handelsregisterauszug
Der aus dem deutschen Recht bekannte Handelsregisterauszug wird im Französischen als ,,Extrait K’’ (für Einzelunternehmen) oder als ,,Extrait Kbis’’ (für juristische Personen) bezeichnet. Der Extrait Kbis gilt in Frankreich als eine Art Firmenausweis, welcher die Existenz des Unternehmens beweist. Dabei muss stets ein neues Dokument beantragt werden, das nicht älter als drei Monate sein darf.
In folgenden Situationen können Handelsregisterauszüge erforderlich sein:
- Für Kreditanfragen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Zur Überprüfung eines möglichen Arbeitgebers
Der Handelsregisterauszug enthält, je nach Rechtsform, folgende Informationen über das jeweilige Unternehmen:
- Firmenname
- Unternehmenssitz
- Rechtsform
- Kontaktdaten
- Tätigkeit
- Organe (Verwaltungsrat, Gesellschafter etc.)
- eingezahltes Kapital (Aktienkapital, Stammkapital etc.
- Registernummer
- Gründungsdatum, ggf. Löschungsdatum
Die Informationen in den Handelsregisterauszügen werden stetig aktualisiert.
Die Urkundsbeamten (greffiers) des französischen Handelsregisters verwalten die Auszüge und stellen sie im Internet zur Verfügung. Kostenfrei sind lediglich der Unternehmensname, die Art der Geschäftstätigkeit, der Sitz, die Rechtsform, das Datum der Ersteintragung im Handelsregister, die registerführende Stelle sowie die Handelsregister- und SIREN-Nummer. Restliche Belange können nur gegen Gebühr abgerufen werden.
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