Es gibt verschiedene Gründe, ein Unternehmen im Ausland zu gründen oder dort eine weitere Niederlassung aufzumachen: Man steigert seine Umsatzzahlen sowie den Bekanntheitsgrad, reduziert die Steuerlast und/oder hat einen besseren Zugang zu neuen Märkten.

Firmengründungen in Frankreich sind mit relativ wenig bürokratischem Aufwand verbunden, weshalb viele nach einer Existenzgründung in diesem Land streben. Als Anwalt Frankreich möchte ich Ihnen erklären, auf was es bei einer Unternehmensgründung in diesem Staat ankommt.

Firmengründung – Rechtsform wählen

Französische Kapitalgesellschaftsformen

  • Société à responsabilité limitée (S.A.R.L.): Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Société anonyme (S.A.): Aktiengesellschaft (AG)
  • Société par actions simplifiée (S.A.S.): vereinfachte Aktiengesellschaft
  • Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (E.U.R.L.): Einmann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Entrepreneur individuel à responsabilité limitée (E.I.R.L.): Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung

Französische Personengesellschaftsformen

  • Société en commandite simple (SCS): Kommanditgesellschaft (KG)
  • Société en nom collectif (SNC): offene Handelsgesellschaft (oHG)
  • Société civile: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft

  • Société en commandite par actions (SCA): Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Europäischen Union

  • Societas Europaea (SE): Europäische Aktiengesellschaft.

Erste Anlaufstelle bei der Firmengründung

Wenn Sie in Frankreich ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie beim „Centres de Formalités des Entreprises“, kurz CFE, der französischen Industrie- und Handelskammern das Unternehmen anmelden. Die Mitarbeiter stehen für alle Fragen rund um die Firmengründung zur Verfügung und können Sie an weitere Anlaufstellen verweisen oder Sie über notwendige Unterlagen aufklären.

Benötigte Genehmigungen

Im Grunde kann jeder in Frankreich eine Firma gründen. Man unterscheidet dabei jedoch zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gewerben. Eine staatliche Genehmigung zur Eröffnung benötigen folgende Unternehmen:

  • Reisegewerbe
  • Transportgewerbe
  • Versicherungs- und Immobiliengewerbe
  • Zeitarbeitsfirmen
  • Gewerbe, die mit Arzneimitteln oder alkoholischen Getränken handeln

Die staatliche Genehmigung heißt in Frankreich „Licence“ oder „Carte Professionelle“. Nach eingehender Prüfung erhält das Unternehmen diese Erlaubnis – oder auch nicht. Handwerker sind von dieser speziellen Erlaubnis ausgenommen, müssen jedoch an einer Unterweisung der französischen Handwerkskammer teilnehmen, um Ihr Gewerbe eröffnen zu dürfen.

Anwälte und Wirtschaftsprüfer bei der Firmengründung

Im Gegensatz zu Deutschland muss bei der französischen Firmengründung kein Notar hinzugezogen werden. Um die Gründungsformalitäten kümmern sich dafür spezialisierte Anwälte. Je nach Rechtsform ist auch die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers ‘’Commissaire aux comptes’’ verpflichtend – entweder direkt nach der Firmengründung oder wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten wurden.

Förderprogramme für neue Unternehmen

Kleine und mittelständige Betriebe haben in Frankreich die Chance gefördert zu werden. Viele Regionen und Gemeinden bieten eigene Programme und teilweise auch Steuererleichterungen oder -befreiungen an.

Es gibt aber auch Förderprogramme auf nationaler Ebene:

  • Die nationale Förderbank ,,BPIFrance’’ vergibt Kredite an den Mittelstand zu günstigen Konditionen.
  • Die ,,Agence Francaise pour les investissements internationaux’’ unterstützt ausländische Unternehmen.
  • Die ,,Délégation interministérielle à l’aménagement du territoire et à l’attractivité régionale’’ (DATAR) ist für die nationale Investitionsförderung zuständig.

Firmengründung in Frankreich – ähnlich wie in Deutschland

Die Firmengründung in Frankreich unterscheidet sich nicht wesentlich von jener in Deutschland. Man muss sein Gewerbe ebenso anmelden. Durch die Teilnahme an Förderprogrammen spart man bares Geld, was neuen Unternehmen, die sich erst etablieren müssen, besonders zu Gute kommt.

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