Die Ordentliche Gerichtsbarkeit wird in Frankreich in Zivil- und Strafgerichtsbarkeit (juridiction civile und juridiction répressive) unterteilt. Während wir zuletzt die Zivilgerichte und Ihre Zuständigkeit näher beleuchtet haben, wollen wir uns als Ihr Anwalt Frankreich nun mit den Strafgerichten näher auseinandersetzen.

Welches Gericht, wann zuständig ist, verschließt sich dem Gros der Bürger. So sind nicht nur die Höhe des Streitwertes und der individuelle Streitfall über die Zuständigkeit entscheidend, sondern auch die Schwere des Vergehens. Aufgrund der verschiedenen Kriterien wissen Nicht-Juristen nur in den seltensten Fällen, vor welchem Gericht sie ihre Rechte beanspruchen können. Noch schwerer gestaltet sich die Lage, wenn man als deutscher Bürger ohne Beratung eines Anwalt Frankreich mit dem französischen Recht konfrontiert wird. Damit Sie auch in unserem Nachbarland Ihre rechtlichen Interessen vertreten können, wollen wir, nachdem wir Ihnen zuletzt die französischen Zivilgerichte und ihre Funktionen erklärt haben, nun die Strafgerichte näher beäugen.

Anwalt Frankreich und Erstinstanzliche Strafgerichte

Wie bei den Zivilgerichten unterscheidet man auch bei den Strafgerichten zwischen verschiedenen hierarchischen Instanzen. So besteht auch bei strafrechtlichen Prozessen die Möglichkeit, dass der Anwalt Frankreich gegen Gerichtsurteile Berufung einlegt. Die Zuständigkeit der einzelnen Gerichte ergibt sich durch die Schwere des Deliktes. Ferner existieren auch Fachgerichte, wie zum Beispiel die Seehandelsgerichte, die Militärgerichte oder die Jugendgerichte.

Bagatellgerichte (juridiction de proximité)

Die Bagatellgerichte wurden im Jahr 2002 eingerichtet und sind seither umstritten. So sollte das Gericht bereits in diesem Jahr wieder abgeschafft werden, die Streichung der Gerichte wurde allerdings vorerst auf das Jahr 2017 verschoben. Als Richter sind hier Praktiker mit juristischer Vorerfahrung tätig, die als Einzelrichter für alle Übertretungen der ersten vier Klassen zuständig sind. Bagatellgerichte dürfen keine Freiheitsstrafen, sondern lediglich Bußgelder oder vergleichbare Strafen verhängen. Nähere Informationen zu den Bagatellgerichten erhalten Sie auf Anfrage von Ihrem Anwalt Frankreich.

Tribunal de police

Das Tribunal de police beziehungsweise das Polizeigericht ist ausschließlich für Übertretungen der fünften Klasse verantwortlich. Darunter versteht man schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, jedoch noch keine Vergehen. Das Tribunal de police hat seinen Sitz beim Tribunal d’instance und wird unter dem Vorsitz des Richter am Tribunal d’instance geführt. Dieser trifft als Einzelrichter die Beschlüsse.

Tribunal correctionnel

Das Tribunal correctionnel ist am Tribunal de grande instance ansässig. Das sogenannte Zuchtpolizeigericht ist für Rechtsverstöße zuständig, die mit einer Gefängnis- oder einer Geldstrafe von mindestens 3.750 Euro belangt werden. Das Gericht setzt sich aus drei Berufsrichtern zusammen. Die Staatsanwaltschaft ist durch einen Staatsanwalt oder einen Vertreter tätig. Die Verteidigung kann von einem Anwalt Frankreich übernommen werden.

Cour d’Assises

Vor der Cour d’Assises werden besonders schwere Rechtsverstöße behandelt. Das Strafmaß ist bei einer Verurteilung dementsprechend hoch. So werden hier Haftstrafen in Länge von 10 Jahren bis hin zu lebenslänglichen Strafen beschlossen. Die Gerichte sind keine dauerhaften Einrichtungen, sondern setzten sich nur alle drei Monate zusammen. Es besteht aus drei Berufsrichtern: einem vorsitzenden Richter und zwei Beisitzer. Zusammen mit einer Jury aus Geschworenen werden die Urteile nach einer bestimmten Mehrheitsklausel beschlossen. Die Staatsanwaltschaft wird bei diesen Prozessen vom Generalanwalt vertreten, die Verteidigung kann von einem Anwalt Frankreich übernommen werden.

Sollte vor einem dieser Gerichte ein unbefriedigendes Urteil gegen den Angeklagten beschlossen werden, besteht die Möglichkeit, dass ein Anwalt Frankreich Berufung einlegt und der Fall nochmals in der zweiten Instanz behandelt wird.

Sollten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Gerichten oder zu einem konkreten Fall benötigen, kann Ihnen unsere Anwalt Frankreich Kanzlei weiterhelfen.

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