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Palais Paris W02

Portrait Philippe C. Bastian

Sie haben Probleme mit dem französischen Erbrecht? Der Erblasser war Franzose, lebte in Frankreich oder die Nachlassgegenstände wie Banknoten oder Immobilien befinden sich in dem Land? Dann benötigen Sie einen erfahrenen auf Erbrecht Frankreich spezialisierten Fachanwalt. Ich, Maitre Bastian, setze mich gerne für Sie ein!

 

Französisches Recht für Deutsche auf den Punkt bringen: Ich vertrete bundesweit Deutsche Bürger, die Schwierigkeiten mit dem Erbrecht Frankreich haben und eine umfangreiche Rechtsberatung suchen, um im Dschungel der Gesetzestexte einen Überblick zu bekommen. Da beim Erbrecht Frankreich auch wegen des Trauerfalls Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten miteinspielen, gehe ich mit dieser Situation souverän und einfühlsam um. Auch in komplizierten Lagen gebe ich mein Bestes, vorteilhafte Rechtsstrategien für Sie zu entwickeln.

 

Beauftragen Sie mich als Ihren Anwalt für das Erbrecht in Frankreich:

 

Zentral gelegene Kanzleien

Meine beiden Kanzleien befinden sich sowohl in München am Stachus als auch in Paris. Wenn Sie also gerade wegen des Trauerfalls in Frankreich sind, können Sie auch von dort einen persönlichen Termin mit mir vereinbaren.

 

Einfühlsame Beratung ohne Hast oder Zeitnot

Als Fachanwalt für Erbrecht Frankreich weiß ich, dass Ihr Anliegen sehr persönlich ist und emotional belastend sein kann. Mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl nehme ich mir ausreichend Zeit, Sie zu Ihrem Anliegen zu beraten und Sie über das Erbrecht in Frankreich aufzuklären.

 

Fokus auf außergerichtliche Lösungswege

Im Bereich des Erbrechts treten häufig innerfamiliäre Probleme und Konflikte auf. Als Anwalt für Erbrecht Frankreich achte ich bei meiner Beratungstätigkeit darauf, möglichst einvernehmliche und außergerichtliche Lösungswege zu finden. Das spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven.

 

Unmissverständliche Kommunikation mit Ämtern

Sie erhalten eine zuverlässige und schnelle Betreuung. Sorgen und Fragen werden schnell geklärt und Fristen meinerseits auf jeden Fall eingehalten. Da ich fließend Deutsch und Französisch spreche, kann ich mich unmissverständlich ausdrücken und Sie wortgenau vertreten. Ihre Anliegen und Aussagen werden sinngemäß und ohne sprachliche Barrieren vermittelt. 

 

Jahrzehntelange Erfahrung

Ich bringe mehrere Jahrzehnte Erfahrung mit, die Ihnen in Ihrem individuellen Fall zugutekommen. Schließlich weiß ich bereits, welche Rechtsstrategien hilfreich sein können und wie wir in Ihrem individuellen Fall am besten vorgehen können.

 

Korrespondenzanwälte für mehr Expertise

Um Ihren Fall erfolgreich zu bearbeiten, ziehe ich, wenn nötig und von Ihnen gewünscht, gerne meine langjährigen Korrespondenzanwälte für Erbrecht Frankreich hinzu. Diese helfen mir gegebenenfalls, über den Tellerrand hinauszublicken und einen neuen Lösungsweg zu finden, den sie bereits aus ihren betreuten Fällen kennen.

Erbrecht Frankreich – Unterstützung nach dem Trauerfall

In einem Trauerfall ist die Erblage zu Beginn zweitrangig. Vielmehr sind andere Dinge umgehend zu erledigen, bei denen ich unterstützend mitwirken kann. Dazu gehören:

  • Informieren von Vermieter, Banken, Standesamt…
  • Ausstellen von Totenschein und Sterbeurkunde
  • Kündigen von Verträgen
  • Versicherungsfragen klären
  • Bestattungsinstitut kontaktieren

Welches Erbrecht gilt für Deutsche in Frankreich?

Das Erbrecht aus Frankreich greift dann, wenn der Erblasser…

… selbst Franzose ist

… deutscher Staatsangehöriger ist, der wohnhaft in Frankreich ist

… die Erbschaft Banknoten oder Immobilien sind, die sich in Frankreich befinden

In Deutschland lebende Franzosen vererben hingegen nach deutschem Erbrecht. Es greift also jenes Erbrecht, in welchem Land derjenige wohnhaft war, der sein Erbe hinterlässt.

Erbfolge ohne vorhandenes Testament

 

Nicht jeder will oder kann zu Lebzeiten ein Testament erstellen. Als Fachanwalt für Erbrecht Frankreich kläre ich Sie darüber auf, wie die Erfolge in diesem Fall laut dem französischen Gesetz aussieht:

 

Unverheiratet und kinderlos

War der Erblasser unverheiratet und kinderlos, so erhalten seine Eltern und Geschwister die Erbschaft zu jeweils gleichen Teilen.

Hatte der Erblasser keine Geschwister, bekommen beide Elternteile je die Hälfte des Nachlasses.

Sind die Eltern des Erblassers vorverstorben, erhalten laut Erbrecht Frankreich seine Geschwister oder deren Abkömmlinge den Nachlass zu jeweils gleichen Teilen.

 

Ledig mit Kindern

Ist der Erblasser ledig, hat aber Kinder, so erben nur diese zu gleichen Teilen.

 

Verheiratet

War der Erblasser verheiratet, erben der überlebende Ehegatte und die Eltern des Erblassers jeweils die Hälfte des Nachlasses.

Ist ein Elternteil oder sind beide verstorben, erbt der Ehegatte laut Erbrecht Frankreich jeweils deren Anteile der Erbschaft. 

 

Verheiratet mit Kindern

Hinterlässt der Erblasser den Ehegatten mit gemeinsamen Kindern, so kann der überlebende Ehegatte laut Erbrecht Frankreich zwischen dem Nießbrauch des gesamten Nachlasses oder dem Eigentum an einem Viertel des Nachlasses wählen.

Gibt es Kinder, die nicht aus der Ehe mit dem überlebenden Ehegatten stammen, so erbt der Ehegatte ein Viertel des Nachlassvermögens.

 

Wenn Sie spezifische Fragen dazu haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs weiter.

 

Das Pflichtteilsrecht im Erbrecht Frankreich

Sind nahe Angehörige, wie Kinder, Enkel, Ehegatten nicht im Testament aufgeführt, haben sie möglicherweise trotzdem das Recht auf einen Teil des Erbes. Das nennt man im Deutschen Recht das Pflichtteilsrecht. Nach § 2303 BGB wird nahen Verwandten ein Anteil am Nachlass garantiert – auch wenn sie enterbt wurden. Die freie Entscheidung über die Nachlassverteilung gilt zwar, wird aber durch das Pflichtteilsrecht teilweise eingeschränkt.

 

Und gibt es so etwas auch im Erbrecht Frankreich? Ja, das französische Pendant dazu nennt sich Noterbrecht. Dies gilt auch nur für Nachkommen und Ehepartner, Enkel sind beispielsweise davon ausgeschlossen. Kinder und der überlebende Ehegatte werden zu einem bestimmten Teil so am Nachlass beteiligt, als ob sie selbst Erben wären. Wie in Deutschland kann auch nach dem Erbrecht in Frankreich der Erblasser nur über einen Teil des Nachlasses selbstbestimmt verfügen, den sogenannten Freiteil (quotité disponible). Der Rest seines Vermögens, der sogenannte Vorbehaltsteil (réserve), ist für die Noterben reserviert. Nach Art. 913 Code civil beträgt der Vorbehaltsteil bei einem Kind die Hälfte, bei zwei Kindern zwei Drittel und bei drei oder mehr Kindern drei Viertel des Vorbehaltsteils. Für den Ehepartener sind ein Viertel des Nachlasses Vorbehatlsteils vorgesehen. 

Kein Erbscheinsverfahren im Erbrecht Frankreich

 

Im Erbrecht Frankreich existiert kein Erbscheinsverfahren – im Gegensatz zum deutschen Erbrecht. Der französische Notar hat die Aufgabe die Erbeneigenschaft festzustellen. Ihm sind folgende Urkunden vorzulegen:

  • Sterbeurkunde
  • Familienbuch des Erblassers
  • Heiratsurkunde und Ehevertrag
  • Personenstandsurkunden der Erben
  • Eheverträge der Erben
  • Verfügungen von Todes wegen
  • Vermögensaufzeichnung (Aktiva und Passiva)

Jetzt Kontakt aufnehmen

 

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich in Sachen Erbrecht Frankreich für eine ausführliche Rechtsberatung anhand Ihrer persönlichen Situation. Auch als Fachanwalt für Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht oder Urheberrecht bin ich Ihnen gerne behilflich. Gemeinsam werden wir eine für Sie vorteilhafte Lösung finden. Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei in München begrüßen und Ihnen weiterhelfen zu können.

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FAQs zum Erbrecht in Frankreich

 

Welche erbrechtlichen Regelungen gelten für deutsche Staatsangehörige, die in Frankreich leben?

 
Das französische Erbrecht findet Anwendung, wenn der Erblasser französischer Staatsbürger ist, deutscher Staatsangehöriger in Frankreich lebt oder die Erbschaft Banknoten oder Immobilien in Frankreich umfasst. In Deutschland lebende Franzosen vererben gemäß deutschem Erbrecht.
 

Wie ist in Frankreich die gesetzliche Erbfolge geregelt?

 
Nicht jeder kann oder möchte zu Lebzeiten ein Testament erstellen. Als Fachanwalt für Erbrecht in Frankreich erkläre ich Ihnen, wie das französische Gesetz in verschiedenen Situationen angewendet wird, beispielsweise bei unverheirateten und kinderlosen Erblassern, ledigen Erblassern mit Kindern, verheirateten Erblassern und verheirateten Erblassern mit Kindern.
 

Gibt es in Frankreich ein Pflichtteilsrecht?

 
Im französischen Erbrecht gibt es ein ähnliches Konzept, das als „Noterbrecht“ bekannt ist. Dies gilt jedoch nur für Nachkommen und Ehepartner, wobei Enkel beispielsweise davon ausgeschlossen sind.
 

Welche Unterlagen braucht man zum Erben?

 
Es sind verschiedene Dokumente vorzulegen, darunter Sterbeurkunde, Familienbuch des Erblassers, Heiratsurkunde und Ehevertrag, Personenstandsurkunden der Erben, Eheverträge der Erben, Verfügungen von Todes wegen und eine Vermögensaufzeichnung (Aktiva und Passiva).
 
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