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Portrait Philippe C. Bastian

Sie möchten eine Gesellschaft in Frankreich gründen? Sie wollen die Struktur Ihrer Niederlassung in Frankreich ändern? Sie sind Anteilseigner oder Geschäftsführer einer französischen Gesellschaft und möchten bei Konflikten mit Geschäftspartnern eine außergerichtliche Einigung finden? Dann sind Sie hier genau richtig! Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht Frankreich berate ich Sie gerne ausführlich und setze mich für Ihre Interessen ein!  

 

Ihre Vorteile:

  • Gut erreichbar: Zentrale Kanzlei in München am Stachus sowie in Paris
  • Keine Sprachbarrieren: ich spreche Deutsch und Französisch verhandlungssicher. Die kostenintensive Beauftragung von Dolmetschern entfällt. 
  • Durchdachte Strategien: Jahrzehntelange Erfahrung im Gesellschaftsrecht Frankreichs
  • Zahlreiche zufriedene Klienten: Top Rezensionen auf Bewertungsplattformen 

Keine versteckten Kosten: Feste Honorarpreise auf meiner Website gelistet

Womit beschäftigt sich das Gesellschaftsrecht in Frankreich

 

Die Globalisierung und das Internet machen das Wirtschaftsleben zu einer internationalen Angelegenheit. Daher haben immer mehr Sachverhalte Bezug zum Ausland und dem ausländischen Recht – in unserem Fall das Gesellschaftsrecht Frankreich.

 

Das Rechtsgebiet des französischen Gesellschaftsrechts regelt alle Belange rund Personen- oder Handelsgesellschaften: 

 

  • Gründung einer Gesellschaft in Frankreich
  • Gründung eines Tochterunternehmens in Frankreich
  • Gründung einer Zweigniederlassung in Frankreich
  • Beteiligung an einer französischen Gesellschaft
  • Ausschluss eines Gesellschafters
  • Auflösung einer Personen- oder Handelsgesellschaft
  • Klagen, Anfechtungen oder Wettbewerbsverbote

 

In unternehmerisch schwierigen Zeiten können Sie sich auf mich als Anwalt für Gesellschaftsrecht Frankreich verlassen. Ich berate Sie zu allen Belangen ausführlich und helfe Ihnen, die bestmögliche Lösung zu finden. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertrete ich Sie gerne vor Behörden, Ämtern und vor Gericht.

Gesellschaftsrecht Frankreich – Leistungen für Sie

  • Beratung zur passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen
  • Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften in Frankreich
  • Entwurf und Verhandlung von Gesellschaftsverträgen
  • Rechtliche Beratung bei Beteiligungskäufen an Gesellschaften
  • Umstrukturierung von Gesellschaften
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Gestaltung von Managementverträgen und Arbeitsverträgen
  • Beratung zur Haftung
  • Beratung des Geschäftsführers
  • Beratung im Insolvenzrecht
  • Vertretung vor Behörden, Ämtern und vor Gericht

Bei mir als Anwalt Frankreich können Sie auf den vollsten Leistungsumfang das Gesellschaftsrecht Frankreich betreffend rechnen. Mein Ziel ist es, durch präventive Gestaltungsmöglichkeiten einen Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden. Sollte das nicht möglich sein, werde ich Sie selbstverständlich auf beste Weise vor Gericht vertreten. Je nach Fallkonstellation kann ich Sie als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Frankreich vor deutschen und französischen Gerichten vertreten. Partner-Anwälte kann ich ebenfalls zu Rate ziehen und Ihnen so eine umfangreiche, genaue und beste Bearbeitung Ihres Falls gewährleisten.

Gesellschaftsrecht Frankreich – Sprachbarrieren überwinden

Frankreich und Deutschland sind einander wichtige Handelspartner. Doch oft führen die sprachlichen und kulturellen Differenzen zu Missverständnissen oder Auseinandersetzungen, die einer klaren Vermittlung bedürfen.

Ich bin zweisprachig mit Französisch und Deutsch aufgewachsen und beherrsche beide Sprachen gleichermaßen verhandlungssicher. Daher kann ich Ihre Anliegen in Bezug auf das Gesellschaftsrecht Frankreichs entsprechend vermitteln sowie Ihnen die Anliegen Ihres Gegners klar machen. Sie müssen keinen separaten Übersetzer bzw. Dolmetscher beauftragen und sparen so an Kosten und Aufwand.

Kanzlei in Deutschland und Frankreich

Trotz moderner Kommunikationsmittel ist es manchmal wichtig und notwendig, vor Ort aktiv zu werden. Das ermögliche ich Ihnen mit den Standorten meiner Kanzleien für Gesellschaftsrecht in Frankreich in Paris und in München am Stachus. Bei uns erhalten Sie grenzüberschreitende Vertretung im Gesellschaftsrecht Frankreich, auch aufgrund unserer zahlreichen Kontakte zu französischen Kanzleien und Rechtsanwälten.

Weitere Informationen zum Gesellschaftsrecht in Frankreich

 

Das geltende Gesellschaftsrecht in Frankreich ähnelt grundsätzlich dem deutschen Gesellschaftsrecht. Jedoch gibt es im Französischen andere Rechtsformen, die nur schwer eine deutsche Entsprechung finden. Die Gesellschaften haben verschiedene Bezeichnungen und eine andere Mindestkapitalsumme sowie Mindestanzahl von Kommandisten als Voraussetzung. Die gängigsten französischen Gesellschaftsformen sind:

 

  • Die französische GmbH: SARL Société à responsabilité limitée 

Das kann eine Ein- oder Mehrpersonengesellschaft sein. Gründer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die Gründer müssen nicht unbedingt eine Kaufmannseigenschaft vorweisen. Laut Gesellschaftsrecht in Frankreich ist hierfür kein Mindestkapital erforderlich. Die Regelung aller Formalitäten obliegt hier einem Anwalt für Gesellschaftsrecht in Frankreich und keinem Notar wie in Deutschland üblich.

 

  • Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft: SAS Société par actions simplifiée

Diese kann von einer Ein-Personen-Aktiengesellschaft oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Auch hier ist kein Mindestkapital notwendig, jedoch die Einzahlung der Gesellschafter in ein Stammkapital. Eine Haftung ist nur in Höhe der vorhandenen Einlagen möglich.

 

  • Die klassische französische Aktiengesellschaft: SA Société par actions

Die Gesellschaftsform ist ideal für große Unternehmen, da sie die Kapitalbeschaffung über Investoren ermöglicht und zudem eine begrenzte Haftung in der Höhe der Einlagen geregelt ist. Die Gesellschaftsanteile sind hier frei übertragbare Aktien. Die geltenden Gesetze sind für diese Gesellschaftsform komplexer als bei anderen Formen.

 

Wenn Sie in Frankreich ein Unternehmen oder genauer eine Gesellschaft gründen wollen, müssen Sie diese laut Gesellschaftsrecht in Frankreich bei Centres de Formalités des Entreprises (CFE), also der französischen Industrie- und Handelskammer anmelden. Welche Behördengänge und Verträge noch notwendig sind, hängt von der gewählten Gesellschaftsform ab. Gerne berate ich Sie hierzu in Ihrem individuellen Fall und helfe Ihnen auch gerne, die für Ihre Bedürfnisse und Wünsche passende Gesellschaftsform zu finden. 

 

Des Weiteren wird im Gesellschaftsrecht Frankreich deutlich zwischen zwei Arten von Gesellschafterversammlungen unterschieden, während es in Deutschland nur eine Gesellschafterversammlung gibt, in der alle möglichen Belange geklärt werden. Bestimmte Gesetzeslagen im Gesellschaftsrecht Frankreich unterscheiden sich ebenfalls. Als Fachanwalt in diesem Bereich kann ich Sie gerne in einem unverbindlichen Ersttermin beraten und all Ihre Fragen klären.

Machen Sie gerne jetzt einen Termin in meiner Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Frankreich aus!

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Frankreich – Beauftragen Sie mich

Reaktions- und Durchsetzungsvermögen, zielorientiertes, fristgerechtes Handeln sowie Vertrauen gegenüber unseren Mandanten werden bei uns großgeschrieben. Mit diesen Eigenschaften ist es mir möglich, Ihre Anliegen zuverlässig und überzeugend durchzusetzen.

Zögern Sie nicht und holen Sie sich sofortige rechtliche Hilfe im Gesellschaftsrecht Frankreich. Zudem stehe ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Erbrecht Frankreich, Arbeitsrecht Frankreich oder Urheberrecht Frankreich zur Verfügung, denn auch diese gehören zu meinen Spezialgebieten.

Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei in München direkt am Stachus begrüßen zu dürfen.

FAQs zum Gesellschaftsrecht in Frankreich

 

Welche Gesellschaftsformen gibt es in Frankreich?

 
In Frankreich sind die gängigsten Gesellschaftsformen: SARL (GmbH), SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft) und SA (klassische Aktiengesellschaft). Die Anmeldung erfolgt beim CFE, der Industrie- und Handelskammer.
 

Was regelt das Gesellschaftsrecht?

 
Um in Frankreich ein Unternehmen zu gründen, müssen Sie gemäß dem französischen Gesellschaftsrecht Ihr Unternehmen bei den Centres de Formalités des Entreprises (CFE) anmelden. Diese CFE ist die französische Industrie- und Handelskammer, die für die Registrierung und formalen Schritte verantwortlich ist.
 

Was ist eine französische SAS?

 
Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS) kann von Einzelpersonen oder Gruppen, natürlichen oder juristischen Personen, gegründet werden. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung, jedoch müssen die Gesellschafter Geld in das Stammkapital einzahlen. Die Haftung ist auf die Einlagen beschränkt.
 

Was fällt alles unter Gesellschaftsrecht?

 
Darunter fallen umfassende Dienstleistungen im französischen Gesellschaftsrecht, darunter Beratung zur passenden Rechtsform, Gründung von Gesellschaften, Vertragsgestaltung, Unterstützung bei Beteiligungskäufen, Umstrukturierung, Nachfolgeplanung, Management- und Arbeitsverträge, Haftungsfragen, Geschäftsführungsberatung, Insolvenzrecht und Vertretung vor Behörden und Gerichten.
 
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